Petition im Bundestag Artikel 3 Grundgesetz

Derzeit läuft bis 03.03.2010 im Bundestag eine Petiion, bei der bis dahin 50.000 Bürger “online” unterschreiben müssen, damit diese Petition angenommen wird. Es sollte für uns selbstverständlich sein, diese zu unterschreiben. Dazu ist es erforderlich, dass ihr euch registriert. Bitte macht dass, damit wir die erforderliche Anzahl an Unterschriften bekommen und unsere Forderung nach Gleichberechtigung erreichen können.

Bei Fragen einfach an info@csd-dresden.de schreiben. DANKE

“Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen sind in unserer Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt. Einfachgesetzliche Diskriminierungsverbote haben die rechtliche Situation der Betroffenen zwar verbessert. Die fehlende Berücksichtigung in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) wirkt sich aber bis heute negativ auf die gesellschaftliche und rechtliche Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, transsexuellen und intersexuellen Menschen aus.

Ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz schafft eine klare Maßgabe für den einfachen Gesetzgeber. Letztlich steht es für das deutliche Bekenntnis, dass Gesichtspunkte der sexuellen Identität eine ungleiche Behandlung unter keinen Umständen rechtfertigen können.”

 https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=9001